Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an den Schulen im Saarland
Die zuständige kirchliche Oberbehörde stellt die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht auf und bestimmt die Lehrbücher; sie bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ministers.
Art. 8 KonkordatSchul SL
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