§ 19 Abs. 2 KonsGErfordernisse einer besonderen Ermächtigung
Andere Berufskonsularbeamte sollen nur dann wenn sie hierzu vom Auswärtigen Amt besonders ermächtigt sind. Sie können nur dann wenn sie hierzu vom Auswärtigen…
§ 133 Abs. 1 Nr. 2 BBGBundesbeamtengesetz
Nicht anzuwenden sind die §§ 28, 53 Abs. 2, §§ 72, 76, 87, 88, 97 bis 101 und 104, auf Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte, außerdem § 7 Absatz…
Art. 2 Abs. 2 32015L0637RICHTLINIE (EU) 2015/637 DES RATES vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass diese Richtlinie für den konsularischen Schutz gilt, der von Honorarkonsuln im Einklang mit Artikel 23 AEUV gewährt…
Erwägungsgrund 12 32015L0637RICHTLINIE (EU) 2015/637 DES RATES vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG
Ungeachtet der unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Zuständigkeiten von Honorarkonsuln, bieten letztgenannte normalerweise nicht…
§ 11 Abs. 4 GADGesetz über den Auswärtigen Dienst
Die Honorarkonsuln vertreten die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Amtsbezirk nach Weisungen des Auswärtigen Amtes und der übergeordneten…