§ 107 Abs. 1 Nr. 1 LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte können jederzeit verabschiedet werden. Sie sind zu verabschieden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Versetzung einer…
§ 133 Abs. 1 Nr. 1 BBGBundesbeamtengesetz
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte verabschiedet werden. Sie sind zu verabschieden, wenn die sonstigen Voraussetzungen…
§ 18 Abs. 3 KonsGKreis der Berufskonsularbeamten
Berufskonsularbeamte sind auch Bedienstete im Sinne der Absätze 1 und 2, die, ohne Honorarkonsularbeamte zu sein, vom Auswärtigen Amt zur Wahrnehmung…
§ 6 Abs. 2 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Die Ehrenbeamtin oder der Ehrenbeamte kann nach Ablauf des Monats verabschiedet werden, in dem sie oder er das 67. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch im…
§ 19 Abs. 2 KonsGErfordernisse einer besonderen Ermächtigung
Andere Berufskonsularbeamte sollen nur dann wenn sie hierzu vom Auswärtigen Amt besonders ermächtigt sind. Sie können nur dann wenn sie hierzu vom Auswärtigen…