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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) stellt jährlich auf Grundlage der Einschätzung der Vogelschutzwarte den Erhaltungszustand der Kormoranpopulation in Nordrhein-Westfalen fest. Alle drei Jahre wird die Bestandsentwicklung der in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fischarten durch Auswertung der Fischinfo-Datenbank des LANUK beobachtet. Zusätzlich wird durch ein fischereiliches Monitoring des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) an ausgewählten Flussabschnitten die Auswirkung der Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen auf die Bestandsentwicklung der heimischen Fischarten beobachtet.
den Fischereiaufwand (z. B. Anzahl der Fangreisen oder Tauchzeiten pro Woche, pro Monat oder pro Jahr) und Gesamtfangmengen nach Beständen auf Ebene der…
Die Zulassung nach § 2 Absatz 1 ist beschränkt auf Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Gewässer nach § 1…
Das für den Umweltschutz zuständige Mitglied der Landesregierung veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den…
den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität und
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen beobachtet, erfasst und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse und die gesundheitliche…
Die Regelungen des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. 1995 S. 2, ber. 1997 S. 56), das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.