§ 127 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 KFVVerordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VerklVVerordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 IICVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Internationale Baumwoll-Institut (International Institute for Cotton)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.