§ 6 Nr. 4 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
welche erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche Auswirkungen sich hieraus für die Haushalte der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 25 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
Einzahlungen für Investitionstätigkeit, die Summe aus den Nummern 18 bis 24;
§ 9 Abs. 2 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
In das dem Finanzplan zugrunde zu legende Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach…
§ 4 Abs. 4 Nr. 6 SN-13864Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung
die anteiligen Einzahlungen für Investitionstätigkeit nach § 3 Absatz 1 Nummer 18 bis 24;
§ 13 Abs. 3 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Ausgaben für Investitionen sind die Ausgaben für a) Baumaßnahmen, soweit sie nicht militärische Anlagen betreffen, b) den Erwerb von beweglichen Sachen, soweit…