§ 3 KrimLV
Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes sind
die Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes und
die Laufbahn des höheren Kriminaldienstes.
Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.