Verordnung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhauspflegesatz-Schiedsstellenverordnung - KrPflSV) Vom 7. April 1986
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Minister für Wirtschaft
§ 11 KrPflSV
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