Verordnung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhauspflegesatz-Schiedsstellenverordnung - KrPflSV) Vom 7. April 1986
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 10 KrPflSV
§ 10 KrPflSVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen