§ 1 Abs. 4 MFGBeiratErrV SL 2018Verordnung zur Errichtung eines Mittelstandsbeirates Vom 21. November 2018
Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden.
§ 14 Abs. 4 SächsKrGebNGSächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Rechtsverhältnisse gelten die Vorschriften der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen über die…
§ 11 Abs. 2 IRegBVVerordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirats haben über sämtliche Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im Beirat bekannt…
§ 40 Abs. 4 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, außerhalb ihres Amtes über alle Angelegenheiten, die ihrer…
§ 15 Abs. 2 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Mitglieder der Gremien sind ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe nach § 16 Absatz 1 dem Gesamtwohl der Hochschule verpflichtet. 2Sie sind an…