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Der nach § 21 Mittelstandsförderungsgesetz beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium zu bildende Mittelstandsbeirat setzt sich aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen. Ihm gehören Vertreter oder Vertreterinnen der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, der Kammern der Freien Berufe in der Wirtschaft, der Arbeitskammer, der Verbände der Wirtschaft, der Verbände der Freien Berufe, der Gewerkschaften, aus der Wissenschaft und von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im Saarland an. Mindestens 50 % der Mitglieder sollen Vertreter und Vertreterinnen mittelständischer Unternehmen sein.
Dem Mittelstandsbeirat können darüber hinaus bis zu zwei sonstige Sachverständige mit beratender Funktion sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages als ständiger Gast angehören.
Für jedes Mitglied kann ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benannt werden.
Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden.