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Die mündliche/praktische Prüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs über gestalterisch-fachliche Fragen durchgeführt. Dabei erstreckt sie sich insbesondere auf Grundfragen und Zusammenhänge sowie auf fachliche Probleme der malerischen, grafischen, medialen und plastischen/räumlichen Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der betreffenden Studiengänge. In den in § 4 Absatz 1 Satz 2 genannten Studiengängen können darüber hinaus fachdidaktische Fragestellungen erörtert werden.
Die mündliche Prüfung dient außerdem der Feststellung des auf den Studiengang bezogenen allgemeinen Bildungsstands des Bewerbers oder der Bewerberin.