Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zu den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen an der Hochschule der Bildenden Künste Saar Vom 8. Juni 2015
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Diese Verordnung regelt den Zugang zu den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen an der Hochschule der Bildenden Künste Saar.