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Diese Verordnung regelt im Rahmen der Lehramtsausbildung das von Beginn an lehramtsbezogene Studium im Saarland, das auf die Erste Staatsprüfung gemäß § 16 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1054), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. September 2024 (Amtsbl. I S. 722), vorbereitet, für
das Lehramt für die Primarstufe,
das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10),
das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) sowie
das Lehramt an beruflichen Schulen.
Diese Verordnung regelt das lehramtsbezogene Studium nach universitärem Quereinstieg zur Erlangung des Master of Education gemäß § 16a des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen).
Diese Verordnung gilt auch für Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber, die ihr Studium an einer Hochschule außerhalb des Saarlandes begonnen haben. Abschnitt II Von Beginn an lehramtsbezogenes Studium, das auf die Erste Staatsprüfung vorbereitet 1. Studium