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In der Vorauswahl und der mündlichen/praktischen Prüfung ist zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen beziehungsweise wissenschaftlichen Eignung von dem jeweiligen Prüfungsausschuss ein Ergebnis zu bilden. Dabei legt er folgende Bewertung zugrunde:
bestanden
nicht bestanden.
Über das Ergebnis der Eignungsprüfung ist der Bewerber oder die Bewerberin spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Prüfung durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses schriftlich oder elektronisch zu benachrichtigen.