Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar für die Studiengänge Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 - 10) (LS1), Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LS1+2), Lehramt an beruflichen Schulen (LAB), Lehramt für die Primarstufe (LP) mit dem Profilfach Musik Vom 22. Juni 2018
Zur Feststellung der Eignung werden von der Bewerberin oder dem Bewerber künstlerische, künstlerisch-pädagogische und theoretische Prüfungsleistungen gefordert. Das Nähere regelt die Anlage zu dieser Verordnung.
§ 4 SchulmusEignPrV SL 2018
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