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Das Personal des Sekretariats wird von dem Vorstand der saarländischen Stiftung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft des Saarlandes ernannt bzw. angestellt. Der Deutsch-französische Kulturrat soll gehört werden. Das Personal unterliegt der Dienstaufsicht des Vorstands der Stiftung.