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Das Saarland stellt die erforderlichen Räumlichkeiten für die Unterbringung des Sekretariats in Saarbrücken zur Verfügung und trägt die Kosten der ersten Einrichtung.
Der Bundesminister des Auswärtigen trägt die Kosten für die in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Sitzungen und die Reisekosten der deutschen Mitglieder des Kulturrats.
Die Kosten für den Betrieb des Sekretariats werden vom Bundesminister des Auswärtigen und dem Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft des Saarlandes für jeweils ein Haushaltsjahr beschlossen und von ihnen zu gleichen Teilen getragen.