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Das Personal des Sekretariats wird vom Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ernannt bzw. angestellt. Es unterliegt der Dienstaufsicht des Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft.
Absatz 1 gilt nicht für das von der französischen Seite entsandte Personal.