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Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung des Erwerbs für die deutsche Kultur besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse, vor allem wenn deren Abwanderung ins Ausland verhindert werden soll oder wenn sie aus dem Ausland zurückerworben werden sollen;
die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur;
unbeschadet der Aufgaben nach Nummer 4, die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur;
die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben; sie ergeben sich insbesondere aus § 1 Abs. 1 des Abkommens über die Mitwirkung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder. Die Liste der Vorhaben kann durch einen Beschluss des Stiftungsrates in seiner erweiterten Zusammensetzung geändert und ergänzt werden.
Die Kulturstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.