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Die Immatrikulation an der Universität des Saarlandes für den Studiengang Kunsterziehung (Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen [2]/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) ist unbeschadet der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sowie der sonstigen Immatrikulationsvoraussetzungen vom Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig.
Die Eignungsprüfung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Eignungsprüfungsordnung - Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste - Saar (Eignungsprüfungsordnung Freie Kunst, Design und Kunsterziehung) vom 25. November 1989 (Amtsbl. S. 1771), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Mai 1993 (Amtsbl. S. 510) [3], an der Hochschule der Bildenden Künste - Saar abzulegen.