Eignungsprüfungsordnung Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Kunsterziehung (Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen/Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) an der Universität des Saarlandes (EignungsprüfungsO Kunsterziehung) Vom 3. Juni 1993
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 KunsterZEignPrV SL
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