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Die Grundordnung kann zur Beratung der Hochschulen ein Kuratorium vorsehen. Dem Kuratorium sollen insbesondere Persönlichkeiten aus der Berufspraxis und dem öffentlichen Leben angehören. Das Nähere über die Aufgaben und die Zusammensetzung sowie die Amtszeit seiner Mitglieder bestimmt die Grundordnung.
Bei der Hochschule wird ein Kuratorium gebildet. Als ständige Mitglieder gehören dem Kuratorium je drei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Landes…
Das Kuratorium trifft die für den Aufbau der Hochschule notwendigen Maßnahmen. Es ist insbesondere befugt:
Das Kuratorium sorgt für die Entwicklung der Akademie und die Förderung ihrer Aufgaben. Es beschließt die von den Klassen vorgeschlagenen und vom Präsidium…
Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und vertritt…
Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Das Nähere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.