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Eine Gemeinde kann auf Antrag staatlich anerkannt werden. Die Anerkennung kann auf die Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden, in denen sich die für die Anerkennung erforderlichen Einrichtungen und Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes befinden,
als Kurort mit der Artbezeichnung Heilklimatischer Kurort [1], Kneippkurort [2] oder Luftkurort [3],
als Erholungsort [4]
Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten. Die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.