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Die Anerkennung als Erholungsort setzt voraus:
eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage,
für die Erholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und ein entsprechender Ortscharakter und
eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste in den Sommerhalbjahren oder in den Winterhalbjahren von in der Regel mindestens fünf Tagen.