Gesetz Nr. 1166 über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) Vom 30. Mai 1984
Die nach dem Gesetz über die staatliche Anerkennung von Kurorten im Saarland vom 19. Juni 1968 (Amtsbl. S. 474) ausgesprochenen Anerkennungen als Kurorte [1][2][3] gelten als Anerkennung nach diesem Gesetz.
§ 7 KurortG SL
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