Regel 23 KVR
Maschinenfahrzeuge in Fahrt
a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß führen b) Ein Luftkissenfahrzeug, das im nicht wasserverdrängenden Zustand navigiert, muß außer den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern ein gelbes Rundumlicht als Funkellicht führen. c) Nur bei Start, Landung und oberflächennahem Flug muss ein Bodeneffektfahrzeug zusätzlich zu den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern ein leistungsstarkes rotes Rundumlicht als Funkellicht führen.
d).