Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der Bekanntmachung darauf hinweisen,
dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 15 Absatz 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können;
dass Wählergruppen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des Gesetzes beizubringenden Unterlagen beifügen müssen;
dass Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar sind.
Dem Listenwahlvorschlag sind beizufügen:
dass Wählergruppen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des Gesetzes sowie Einzelbewerber die nach § 15a Absatz 7 in Verbindung mit § 15a Absatz…
Der Wahlleiter fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Bezirksvertretungen durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der…
Der Listenwahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11c eingereicht werden. Er muss enthalten
Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11d eingereicht werden. Er muss enthalten:
dass an die Stelle der Bewerber jeweils die Listenwahlvorschläge treten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.