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Der Kreiswahlleiter fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der Bekanntmachung darauf hinweisen,
daß die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können,
welche Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen nach § 17a Absatz 2 des Gesetzes gelten, wo und bis zu welchem Zeitpunkt Anzeigen nach § 17a Absatz 2 des Gesetzes eingereicht werden müssen und welche Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge gelten,
wieviel Unterschriften die Wahlvorschläge gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes enthalten müssen,
wo Vordrucke für die Wahlvorschläge zu erhalten sind (§ 63 Abs. 1).
Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Kreis- und Landeswahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der…
daß die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag einzureichen sind (§ 15 Abs. 1 des Gesetzes), damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der…
Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein (§ 19 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes), so sind die Unterschriften auf amtlichen…
dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 15 Absatz 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit…
Der Wahlleiter fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Bezirksvertretungen durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der…
Beim Kreiswahlleiter können bis zum neunundsechzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis (Kreiswahlvorschläge) eingereicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.