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Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen nach § 14 und nach § 19 Abs. 1 EuWO können miteinander verbunden werden. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunalwahlen und die Europawahlen gleichzeitig stattfinden, und dass Wahlberechtigte, die bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl durch Briefwahl wählen wollen, jeweils gesonderte Wahlbriefe absenden müssen.
Die Wahlbekanntmachung nach § 33 Abs. 1 und nach § 41 Abs. 1 EuWO können miteinander verbunden werden. In diesem Fall findet § 33 mit folgenden Maßgaben Anwendung:
Zu Absatz 1 Nr. 1
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Europawahl und die Kommunalwahlen gleichzeitig miteinander durchgeführt werden.
Zu Absatz 1 Nr. 2:
Es ist darauf hinzuweisen, wie sich die Stimmzettel für die jeweilige Wahl durch Farbe und Aufdruck voneinander unterscheiden.
Zu Absatz 1 Nr. 5:
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Europawahl und für die Kommunalwahlen jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden sind.
Zu Absatz 2 Satz 2:
Der Wahlbekanntmachung sind die Stimmzettel für die Europawahl und die jeweiligen Kommunalwahlen beizufügen.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und für die Kommunalwahlen sollen nach Möglichkeit zusammengefasst werden; dabei ist kenntlich zu machen, für…
Wahlbekanntmachungen der Bezirksregierungen werden in ihren Amtsblättern veröffentlicht.
Die Bekanntmachungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen der gleichzeitig stattfindenden Wahlen können mit…
Für beide Wahlen wird eine gemeinsame Wahlbekanntmachung vom Oberbürgermeister veröffentlicht, auf die § 33 mit folgenden Besonderheiten Anwendung findet:
§ 51 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 4, Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 Satz 1 sowie § 52 Absatz 1 Buchstabe a und b und Absatz 2 mit der Maßgabe,
Der Beschluß der Vertretung und die Feststellung des Wahlleiters sind öffentlich bekanntzumachen; vereinfachte Bekanntmachung genügt. § 30 Satz 2 gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.