Erste Verordnung zur Durchführung des Weingesetzes (l. DVO-Weingesetz) Vom 29. Mai 1972
Vorschriften, die zur Ausführung des § 4 Abs. 2 des Weingesetzes über den Inhalt dieser Verordnung hinaus erforderlich werden, erlässt der Landkreis Merzig-Wadern.
§ 4 l. DVO-Weingesetz
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