§ 249a Abs. 1 Nr. 2 LAGGesetz über den Lastenausgleich
bei Sparanlagen in solchen Währungen, für welche die in § 245 vorgesehene Rechtsverordnung eine günstigere Umstellung als 100 zu 10 vorsieht, durch Anwendung…
§ 9 Abs. 2 LA-EG-SaarSchadensberechnung bei Sparerschäden
Bei der Anwendung des § 240 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes sind Sparerschäden im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 mit zwei Dritteln des Saarmarknennbetrages des…
§ 232 Abs. 1 Nr. 4 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (§ 304),
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 LA-EG-SaarGrundsatz
des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener in der Fassung vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 546)
§ 4 Nr. 8 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener - § 304 -,