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Die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sind als durchgängige Leitprinzipien bei allen Maßnahmen öffentlicher Stellen zu berücksichtigen.
Die öffentlichen Stellen beziehen bei Untersuchungen ihrer Aufbau- und Ablauforganisation sowie ihrer Geschäftsprozesse auch die Untersuchung auf Diversitätssensibilität und strukturelle Diskriminierungsgefährdungen mit ein und implementieren geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes.
Die Erfüllung dieser Obliegenheiten ist besondere Aufgabe der Dienstkräfte mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion.
Die Ministerien wirken darauf hin, dass in den Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen aller Beschäftigten des Landes die Diversity-Kompetenz einschließlich der antidiskriminierungs-, landesgleichstellungs-, teilhabe- und integrationsrechtlichen Grundlagen sowie die Grundsätze der Inklusion berücksichtigt werden.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität sollen in der Kunst- und Kulturförderung des Landes verbindlich berücksichtigt werden. Dies gilt auch bei der Besetzung…
in der Gesellschaft zu Offenheit und Verständnis für künstlerische Ausdrucksformen und kulturelle Vielfalt auch im Sinne von Diversität beizutragen und die…
Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Nordrhein-Westfalen und die Förderung von…
diskriminierungsfrei, diversitätsbewusst und kultursensibel zu handeln und
an der Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung mitzuwirken und die Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in die Dienststelle…
(Integration als Gestalten) die Förderung eines umfassenden gesellschaftlichen und politischen Prozesses von Begegnung und Austausch aller Menschen, unabhängig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.