Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Land ergreift Maßnahmen, die darauf gerichtet und geeignet sind, Diskriminierungen zu verhindern und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken und das Empowerment von Betroffenen zu unterstützen. Dabei fördert es Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekte, die in Diskriminierungsfällen begleiten und unterstützen und sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen. Das Land räumt präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung Vorrang ein. Das Land kann wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen, auch merkmalsübergreifend, ihren Ursachen und Folgen, insbesondere zur Identifikation institutioneller und struktureller Diskriminierungsrisiken und deren Abbau unterstützen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der obersten Landesbehörden wird für alle Menschen ein Beschwerdemanagement vorgehalten, welches beim Vorbringen von Diskriminierungen durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommt. Dies umfasst die Benennung einer Ansprechperson, wenn die Effektivität des Beschwerdemanagements nicht auf einem anderen Wege sichergestellt wird. Der Regelungsbereich weiterer landes- oder bundesrechtlicher Bestimmungen bleibt dabei unberührt, insbesondere der des All-gemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Land wirkt darauf hin, dass in den Ausbildungsfachrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Landes sowie im Rahmen von Fort- und beruflichen Weiterbildungen des Landes das Thema Diskriminierungsschutz, auch merkmalsübergreifend, berücksichtigt wird.
Eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, auf Grund ihrer…
die Sensibilisierung der Allgemeinheit und der in § 2 genannten Stellen, soweit dieses Gesetz auf sie Anwendung findet, über von Diskriminierungen ausgehende…
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral…
Eine Diskriminierung erfolgt mittelbar, wenn dem äußeren Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahrensweisen aus Sicht eines objektiven Dritten…
Antidiskriminierungsverbände können Benachteiligte bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach § 7 unterstützen und im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gleichbehandlungsstellen befugt sind, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.