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Das Finanzbauamt Saarbrücken sowie das Staatliche Hochbauamt werden aufgelöst.
Die Landeshauptkasse des Saarlandes sowie die Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland werden als Einrichtungen des Landes gemäß § 14 des Landesorganisationsgesetzes aufgelöst. Sie sind unter Beibehaltung ihrer bisherigen Namen und Aufgaben eigenständige Organisationseinheiten des Landesamtes für Finanzen.