Verordnung zur Übertragung der zentralen Bearbeitung von Dienstreisen beim Landtag des Saarlandes und beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland auf das Landesamt für Zentrale Dienste Vom 4. Februar 2021
Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 LAmtZDDRLTUDZÜV SL
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