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Auf das Landesamt für Zentrale Dienste werden folgende Aufgaben übertragen: die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten, die Buchung und Abwicklung der Reisen sowie die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide sowie zur Führung der Klageverfahren in diesen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Landtages des Saarlandes und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bleibt unberührt. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa können der Präsident des Landtages des Saarlandes und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anderweitige Verfahrensregelungen treffen.