LAmtZDDRRHÜV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 LAmtZDDRRHÜV SLVerordnung zur Übertragung der zentralen Bearbeitung von Dienstreisen beim Rechnungshof auf das Landesamt für Zentrale Dienste Vom 5. Oktober 2020 § 1Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. § 1