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Auf das Landesamt für Zentrale Dienste werden folgende Aufgaben übertragen: Die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten, die Buchung und Abwicklung der Reisen sowie die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide sowie zur Führung der Klageverfahren in diesen Angelegenheiten für den Rechnungshof. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa kann der Rechnungshof anderweitige Verfahrensregelungen treffen.