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Ein Mitglied kann jederzeit von der berufenden Stelle abberufen werden.
Die Mitgliedschaft erlischt auch durch schriftlich oder elektronisch erklärten Verzicht gegenüber dem Vorsitz des Beirats.
Scheidet ein Mitglied aus dem Beirat aus, so rückt grundsätzlich seine Stellvertretung nach. Erforderlichenfalls findet eine Nachberufung statt.
Die Mitglieder nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 können auch von sich aus ihre Mitgliedschaft durch Erklärung gegenüber dem für Weiterbildung zuständigen…
Die Mitgliedschaft im Beirat endet durch
Die Mitgliedschaft endet, wenn eine Bestellungsvoraussetzung entfällt.
Ein Mitglied scheidet aus dem Präsidialrat aus, wenn es sein Amt niederlegt oder seine Wählbarkeit verliert.
Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder Entsendung des Mitgliedes wegfallen. Scheidet ein Mitglied…
Der Vorsitz und die weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertretungen können von den beteiligten Organisationen nach § 3 Absatz 2 und 3 gemeinsam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.