Gesetze
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Die Kosten des Landesbeirats und der Geschäftsstelle des Landesbeirats trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Die Kosten des Landesweiterbildungsbeirats und der Geschäftsstelle einschließlich der Reisekosten der Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und…
Die Kosten, die durch die Tätigkeit der Landesordnungsbehörden entstehen, trägt das Land. Die Kosten, die durch die Tätigkeit der Kreisordnungsbehörden und der…
Die Kosten des Oberen Gutachterausschusses inklusive seiner Geschäftsstelle trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Die durch die Wahl und die Tätigkeit der Richtervertretungen entstehenden notwendigen Kosten trägt das Land. § 40 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 bis 4 des…
Soweit das Land die Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle trägt, hat die Stiftung diese aus den ihr zufließenden Mitteln zu erstatten.
Das Land erstattet den Gemeinden und den Kreiswahlleitern die Kosten der Landtagswahl. Die Kosten der Gemeinden werden nach festen und nach Gemeindegrößen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.