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Die Bewerberinnen und die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen; dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.
Die Bewerberinnen und die Bewerber müssen im Wahlkreis ihre Hauptwohnung haben.
Dem Wahlvorschlag sind die schriftliche oder elektronische Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers sowie der Nachweis über die Wählbarkeit gemäß § 8 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland beizufügen. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist nicht zulässig.