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Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter prüft die Wahlvorschläge. Ergeben sich Mängel, so ist unverzüglich die Vertrauensperson zur Beseitigung der Mängel aufzufordern. Diese sind spätestens bis zum 105. Tag vor dem Wahltag zu beseitigen.
Der Wahlausschuss beschließt bis zum 100. Tag vor dem Wahltag über die Zulassung der Wahlvorschläge. Die zugelassenen Wahlvorschläge sind bis zum 90. Tag vor dem Wahltag amtlich bekannt zu geben. Abschnitt 4 Wahlhandlung und Wahlergebnis