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Die praktische Prüfung erstreckt sich auf den feuerwehrtechnischen Teil der Ausbildung und wird in Form von Anfahrübungen durchgeführt.
Die praktische Prüfung umfasst die Tätigkeit als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann im Einsatz an Feuerlöschfahrzeugen, Rettungs- und Arbeitsgeräten, die Bedienung von Hydranten und Feuermeldern, den Einsatz von Mannschaften bis Staffelstärke, die Brandbekämpfung und die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 32; die oder der Fachprüfende schlägt jeweils die Bewertung vor.
Über den Ablauf der Prüfung wird ein Protokoll durch die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission schriftlich oder elektronisch gefertigt.
Die in der praktischen Prüfung gezeigten Leistungen werden von der Prüfungskommission bewertet. Jede und jeder Prüfende gibt jeweils für jede Planübung eine…
Die praktische Prüfung erstreckt sich auf Einsatztätigkeiten sowie Übungen an Fahrzeugen und Feuerwehrgeräten. Es sind drei Prüfungsaufgaben zu stellen, die der…
Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen der praktischen Prüfung als einzelne Prüfungsleistung.
Zur Bewertung einer praktischen Prüfung treten entweder die betreffenden Prüfer zusammen, um die Prüfung durchzuführen und die Leistung jedes Prüflings zu…
Die praktische Prüfung besteht aus einer Einsatzübung innerhalb der Taktischen Einheit einer Staffel. Die Bewertung der Anwärterin oder des Anwärters erfolgt in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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