Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Leistungspunkte, die nach § 6 Absatz 1 bis 6 in den einzelnen Lehrämtern als Differenz zwischen dem Gesamtumfang und den mindestens erforderlichen Leistungspunkten verbleiben, können auf Ergänzungsstudien entfallen, welche die Hochschulen anbieten. Ergänzungsstudien sind insbesondere:
Wahlmodule im bildungswissenschaftlichen, fachdidaktischen oder berufsfelddidaktischen Bereich einschließlich Konzepten zur interkulturellen Bildung, insbesondere zur Europabildung, zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung,
Angebote zum Erwerb allgemeiner Qualifikationen,
Wahlmodule im Zusammenhang mit Forschungsprojekten, künstlerischen Projekten und interdisziplinären Projekten oder
Angebote zum Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse.
Schulpraktische Studien werden als Blockpraktika und als semesterbegleitende Praktika durchgeführt. Mindestens 10 Leistungspunkte werden inhaltlich durch die Grundschuldidaktik, die jeweilige Fachdidaktik, die jeweilige Berufsfelddidaktik oder den jeweiligen Förderschwerpunkt bestimmt. Mindestens 5 Leistungspunkte sind inhaltlich auf die Bildungswissenschaften ausgerichtet.
Außer Lehrveranstaltungen in den in Absatz 1 genannten Studienfächern können auch fächer- und fachgruppenübergreifende Lehrveranstaltungen durchgeführt werden.…
§ 7 Absatz 2 wird durch den folgenden § 7 Absatz 2 ersetzt: „(2) Schulpraktische Studien werden als Blockpraktika und als semesterbegleitende Praktika…
Das Studium umfasst insbesondere am Ausbildungsziel orientierte fachwissenschaftliche und praxisorientierte Studien (einschließlich Schulpraktika) sowie die…
Das Studium gemäß den Vorschriften der §§ 8 a bis 13 kann durch das Studium zusätzlicher Unterrichtsfächer/Lernbereiche, sonderpädagogischer Förderschwerpunkte…
„Die Zusatzausbildung erstreckt sich auf Bereiche, in denen der Antragsteller Defizite aufweist, und kann mit der Verpflichtung verbunden sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.