§ 7 Abs. 5 NRW-31421Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Der Anpassungslehrgang ist Gegenstand einer Bewertung. Werden die Leistungen nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet, ist der Anpassungslehrgang…
§ 9 Abs. 1 SN-16920Erzieher-Anerkennungsverordnung
Der Anpassungslehrgang vermittelt in Verantwortung der Fachschule die für die Berufsausübung als Erzieher, Heilerziehungspfleger oder Heilpädagoge wesentlichen…
§ 10 Abs. 3 EGLV SL 2016Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (EG-Richtlinien-Verordnung-Lehrkräfte) Vom 17. Juni 2016
Der Anpassungslehrgang ist erfolgreich durchlaufen, wenn die Note der Gesamtbewertung gemäß Absatz 2 Satz 4 mindestens „ausreichend“ lautet. Ist dies nicht der…
§ 9 Abs. 2 SN-21196Erzieheranerkennungsverordnung
Das Ergebnis der Bewertung ist die „erfolgreiche Teilnahme“ oder die „nicht erfolgreiche Teilnahme“ am Anpassungslehrgang. Beide Lehrkräfte müssen sich über das…
§ 7 Abs. 3 LBAVVerordnung über die Anerkennung europäischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung
Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Gesamtbewertung der Leistungen ab, in der festgestellt wird, ob die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen sind. Die…