Gesetz Nr. 1993 zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes (Landarztgesetz Saarland) Vom 13. Mai 2020
Dieses Gesetz dient der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten des Saarlandes.
§ 1 LArztG SL
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