Gesetz Nr. 1993 zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes (Landarztgesetz Saarland) Vom 13. Mai 2020
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und sodann fortlaufend alle zwei Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
§ 7 LArztG SL
§ 7 LArztG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen