Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbeamtenversorgungsgesetz vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S. 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2016 (GV. NRW. S. 182) geändert worden ist, außer Kraft.
§ 5 Absatz 1 Satz 3 und 4, § 66 Absatz 2 Satz 2 und § 85 Absatz 6 treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Finanzminister Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Der Minister für Inneres und Kommunales Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales Der Justizminister Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Zusatz: (Artikel 4 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 330)): Artikel 4 Übergangsregelung Die Besoldung der Präsidentin oder des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, die oder der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gemäß § 2 Absatz 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung im Amt ist, bestimmt sich weiterhin nach § 40 des Landesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der Landesbesoldungsordnung R und dem Grundgehaltssatz der entsprechenden Besoldungsgruppe gemäß Anlage 8 zu dem Landesbesoldungsgesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung. Sie oder er erhält daneben keine Entschädigung nach § 9 Absatz 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S.…
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbeamtengesetz vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), das zuletzt durch Artikel I des…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Versorgungsfondsgesetz vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 174), das zuletzt durch Artikel 34…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Besoldungszuständigkeitsverordnung NRW vom 27. November 1979 (GV. NRW. S.…
Das Gesetz tritt am 1. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. 1995 S. 28), das…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesumzugskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.