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Versorgungsbezüge sind
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 4 bis 19),
Hinterbliebenenversorgung (§§ 20 bis 33),
Unfallfürsorge (§§ 35 bis 55),
familienbezogene Leistungen (§§ 58 bis 62).
Hinterbliebenenversorgung,
Hinterbliebenenversorgung,
Unfallhinterbliebenenversorgung (§§ 46 bis 50),
solange sie Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeihilfe, Unterhaltsbeiträge nach den Abschnitten 2, 3 oder…
frühere Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag oder Übergangsgeld nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz und
Pflege (§ 40),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.